Ich packe meinen Koffer...

Urlaub, Reise und Finanzen

Sicher kennen Sie das kurzweilige Spiel "Ich packe meinen Koffer..."?
(Falls nicht, geht es hier zur Anleitung.)

Dabei landen neben alltäglichen auch immer einige kuriose Dinge im Koffer. Würden Sie mit dem so zusammengwürfelten Inhalt eine Reise antreten, ist am Reiseort angekommen Kreativität gefragt.

Auch wir haben leider kein Patentrezept für den perfekt gepackten Koffer. Wir kennen uns aber im Bereich Finanzen und Absicherung aus. Damit Ihre Reise im Hinblick auf Bargeld, Zahlungsmöglichkeiten vor Ort und eventuelle Risiken gut vorbereitet ist, haben wir Ihnen hierzu die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!

Ich packe in meinen Koffer...

...Bargeld in Landeswährung.

Es empfiehlt sich, für die erste Zeit am Reiseort ausreichend Bargeld dabei zu haben.

In Europa ist das naturgemäß einfach. Geht es in andere Länder benötigen Sie Bargeld in Fremdwährung.

Von den gängigsten Währungen haben wir stets einen gewissen Bestand vorrätig. Jedoch können wir nicht alle Währungen vorhalten und vor der Ferienzeit ist die Nachfrage meist recht groß.

Unser Tipp

Möchten Sie also sichergehen, dass Sie außerhalb von Europa mit ausreichend Reisezahlungsmittel in Landeswährung in den Urlaub fahren können:

 

...Karten zum bargeldlosen Bezahlen.

Obwohl Bargeld gerade auf Reisen sehr praktisch ist, sollte es nicht Ihr einziges Zahlungsmittel sein. Denn abhängig von Ihrer Hausratversicherung erhalten Sie bei Diebstahl nicht den vollen gestohlenen Betrag zurück.

Bargeldloses Zahlen hat einige zudem weitere Vorteile:
Sie sind immer flexibel, erhalten per Kontoauszug und Kreditkartenabrechnung eine gute Übersicht über Ihre Ausgaben und falls Ihnen Ihre Karte verloren geht oder gestohlen wird, können Sie diese sofort sperren lassen und damit einem finanzielle Schaden vorbeugen.

Was für welchen Anlass?

  • Bankkarte VR-girocard (Debitkarte)
    Im europäischen In- und Ausland können Sie mit der Karte problemlos flexibel agieren. Tipps: Für Ihre persönliche girocard (Debitkarte) lässt sich übrigens ein Auszahlungslimit für die Dauer Ihres Urlaubs vereinbaren. Und denken Sie daran, Ihre girocard (Debitkarte) für das Ausland freischalten zu lassen, wenn Sie die Funktion "Auslandssperre" nutzen.
  • Kreditkarte
    Geht es weiter weg, dann sollten Sie eine Kreditkarte dabei haben. Bei unseren Gold-Karten profitieren Sie zudem von einer enthaltenen Auslandreisekrankenversicherung und weiteren Versicherungsleistungen.

Tipp: Wenn Sie die volle Flexibilität einer Kreditkarte nutzen möchten, dabei aber den Kreditrahmen nicht nutzen möchten, dann könnte die guthabenbasierte BasicCard die richtige Wahl für Sie sein - besonders optimal für Schüler und Studierende.

...eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Ob gesetzlich oder privat krankenversichert. Wenn Sie im Ausland krank werden, wird häufig nur ein Teil der anfallenden Kosten übernommen. Sorgen Sie deshalb vor, damit Sie Ihre Reise sicher und unbeschwert genießen können. Infos zur Auslandsreisekrankenversicherung

Unser Tipp:

...Sonnenschutz und Personenschutz.

Haben Sie eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung bietet die perfekte Ergänzung zum gesetzlichen Unfallschutz
Ob beim Sport, zu Hause oder im Urlaub: Passiert Ihnen ein Unfall, haben Sie keinen gesetzlichen Unfallschutz. Mit der Risiko-Unfallversicherung können Sie diese Lücke schließen und sich vor hohen finanziellen Belastungen nach einem Unfall schützen. Ihr Vorteil: Weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr. Infos zur Unfallversicherung der R+V

 

...alles für die Autofahrten.

Bei Auslandreisen mit Ihrem eigenen Fahrzeug sollten Sie Ihre Kraftfahrzeug-Versicherung überprüfen, ob z. B. Schutzbrief und Abschleppkosten enthalten sind. Die "Grüne Versicherungskarte" (Bestätigung über einen KfZ-Versicherungsschutz) sollten Sie für alle Fälle mitführen. Liegt Ihnen diese nicht vor, können Sie die Grüne Versicherungskarte bei Ihrer Kraftfahrzeug-Versicherung anfordern.

Mietwagen: Stichwort "Mallorca-Police"
Falls Sie am Reiseort einen Mietwagen nutzen möchten, prüfen Sie, ob Ihre KfZ-Versicherung das folgende absichert:
"Schäden, die Sie oder Ihr (Ehe-)Partner als Fahrer eines fremden, versicherungspflichtigen Pkw auf einer Reise im Inland, im europäischen Ausland und in den außereuropäischen Gebieten der EU verursachen, werden übernommen, soweit keine andere Haftpflichtversicherung eine Deckung für das fremde Fahrzeug übernimmt."
Oder Sie informieren sich gleich über die KfZ-Versicherung der R+V.

Fahrzeugausrüstung prüfen
Warnwesten, Feuerlöscher, Schneeketten, Reservekanister... Die Pflichten und Verbote können von Land zu Land abweichen. Informieren Sie sich dazu vor Fahrtantritt. Sonst drohen teils Geldbußen.

...für alle Fälle: die Telefonnummer meiner VR-Bank.

Vermutlich wird alles reibungslos laufen.

Und wenn es dann doch einmal ein kleines Problem in finanzieller oder versicherungstechnischer Hinsicht gibt, dann helfen wir Ihnen gern weiter:

 

Informationen zu Ihrem Reiseland

Ausfall, Rücktritt oder Reklamation

Bei Reisen ist im Einzelfall zu betrachten, welche Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten in welchen Fällen (Krankheit, Quarantäne, Einreisestop etc.) bestehen. Hierzu können nur die Reisebüros bzw. -veranstalter, Fluggesellschaften oder Hotels Auskunft geben.

In erster Linie müssen Sie mit dem/den von Ihnen beauftragten Dienstleister klären, welche Möglichkeiten zu Umbuchung und Stornierung der Reise oder einzelner Elemente der Reise im Einzelfall bestehen. Die Dienstleister haben hierzu in der Regel Informationen auf ihren Webseiten veröffentlicht.

Die Reiserücktrittsversicherung der GoldCard [PDF] greift ausschließlich bei akuter Erkrankung der versicherten Personen oder naher Angehörigen, nicht jedoch bei Quarantäne oder weil man die Reise aus persönlichen Gründen (z.B. wegen der Sorge vor einer Ansteckung) nicht antreten möchte. Hier ist der Selbstbehalt von 300 € zu beachten. Daher ist die Rücksprache mit dem Reiseveranstalter immer der erste Weg, um möglichst geringe Nachteile zu erfahren.

Eine Reklamation kann über die Kreditkartengesellschaften jedoch im Falle nicht erbrachter Leistung eingereicht werden.