Wäre es nicht toll, wenn jemand freiwillig einen Teil Ihrer Baufinanzierung übernehmen würde? Staat, Länder und Kommunen stellen dafür Fördermittel bereit und bezuschussen Kosten rund um Neubau, Hauskauf und Modernisierungen – teilweise mit bis zu 50 %. Dadurch erleichtern sie es Eigentümern, Immobilien energieeffizient und altersgerecht auszurüsten. Auch Käufer, Sanierer und Bauherren sollten unbedingt alle vorhandenen Förderungen nutzen, um ihre Kosten zu reduzieren.
Baufinanzierung Förderung
Fördermittel für die Baufinanzierung voll ausschöpfen!
Welche Formen der Bauförderung gibt es für Eigentümer und Bauherren?
Grundsätzlich gibt es vier Wege, für finanzielle Hilfen rund um die Immobilie:
- Ein Förderkredit bringt Ihnen notwendige Liquidität. Er hat in der Regel einen verbilligten Zinssatz.
- Der Tilgungszuschuss bedeutet für Sie, dass Sie ein Darlehen erhalten, das Sie nicht komplett zurückbezahlen müssen.
- Ein Investitionszuschuss kommt ganz ohne Kredit aus. Sie bekommen am Ende der förderfähigen Baumaßnahme den Betrag ausgezahlt. Er muss nicht zurückerstattet werden.
Der Förderkredit kann mit tilgungsfreien Jahren ausgestattet sein. Bezahlen Sie in der ersten Zeit nur Zinsen, dann haben Sie eine niedrigere Kreditbelastung und decken damit leichter andere Kosten in der Bauphase. Nach diesen Anfangsjahren zahlen Sie den Kredit mit einer monatlichen Annuität zurück.
Zahlreiche Förderprogramme sind miteinander kombinierbar.
Förderung für (fast) alles: Hauskauf, Hausbau, Modernisierung und Sanierung
Unterstützt der Staat eine Sache mit Finanzmitteln, hat er dafür meistens einen guten Grund. Im Immobilienbereich geht es darum, genug Wohnraum für jeden zu schaffen und die CO2-Belastung durch Heizen zu minimieren. Darum gibt es zahlreiche Förderprogramme, die genau diese Ziele verfolgen:
1. Wohneigentum: Förderung von Hausbau und Hauskauf
Mit zinsverbilligten Darlehen und einzelnen Zuschüssen fördern verschiedene Institutionen Käufer und Bauherren bei ihrem Vorhaben. Besonders im Fokus stehen dabei Geringverdiener, Menschen mit Behinderungen und Familien. Aber es gibt auch Förderkredite, für die keine Gehaltsgrenzen gelten.
3. Welche Modernisierungen sind förderfähig?
Modernisierungen haben Chancen auf eine Baufinanzierung Förderung durch die KfW oder eine Unterstützung der NRW.Bank, wenn sie für mehr Barrierefreiheit sorgen oder den Einbruchsschutz erhöhen. Einige Beispiele für förderfähige Umbauten sind:
- ein barrierefreies Bad
- Maßnahmen an Treppen für eine altersgerechte Nutzung
- das Beseitigen von Schwellen oder die Verbreiterung von Durchgängen und Türen
- einbruchhemmende Türen und Fenster
- eine Alarmanlage
2. Förderprogramme für energieeffizienten Hausbau und Sanierung
Eigentümer, die eine Immobilie bauen oder komplett sanieren, erhalten Förderungen zur Baufinanzierung, wenn das Objekt insgesamt einen vorgeschriebenen Energiestandard erreicht. Doch auch für Einzelmaßnahmen, bei denen die Dämmung verbessert, Ressourcen gespart, erneuerbare Energien ergänzt oder die Heizung optimiert wird, gibt es Förderkredite oder einen Zuschuss. Dazu gehören zum Beispiel:
- der Einbau neuer Fenster mit optimierten Dämmwerten
- eine Dachsanierung
- die Dämmung der Außenwände
- der Einbau einer Wärmepumpe
- eine Fotovoltaik- oder Solaranlage
- die Nutzung von erneuerbaren Energien wie Wasser, Wind oder Solarenergie
- der erstmalige Anschluss an Fernwärme
Voraussetzungen, um Baufinanzierung Förderungen zu bekommen
Wie sehen die Vorgaben im Allgemeinen aus?
Fördermittel sind immer an bestimmte Bedingungen gebunden. Dazu gehört, dass die Maßnahmen nicht begonnen oder beauftragt werden dürfen, bevor der Antrag auf Förderung gestellt wurde. Andere Voraussetzungen betreffen nur die jeweiligen Programme.
1. Erwerb von Wohneigentum durch Hauskauf oder Hausbau
Ziel: Jemanden dabei unterstützen, erstmals Eigentum zu kaufen.
Bedingungen: Grundsätzlich muss der Eigentümer bei den Wohneigentumsprogrammen die Immobilie selbst bewohnen. Einige Förderungen kennen auch Gehaltsgrenzen oder richten sich direkt an Familien und Menschen mit Behinderungen. Ein bekanntes Beispiel ist das Baukindergeld, das noch bis zum 31.03.2021 erhältlich ist.
2. Energieeffizient bauen oder energetisch sanieren
Ziel: Den CO2-Ausstoß eines Gebäudes deutlich reduzieren.
Voraussetzungen bei Vollsanierung, Einzelmaßnahmen und Neubau: Jedes Programm besitzt eigene Energieeffizienz-Vorgaben, die die Maßnahmen mindestens erfüllen müssen. Bekannte Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kennen zum Beispiel verschiedene Stufen des „KfW-Effizienzhauses“. Je höher die Stufe, die der Bauherr erreicht, desto höher die KfW-Förderung. Wichtig ist: Die Voraussetzungen liegen über den Vorgaben des GEG (Gebäudeenergiegesetz), das die frühere EnEV mit einschließt. Die von KfW und BAFA (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) genehmigten Vorhaben müssen fast alle von einem anerkannten Energieeffizienzexperten begleitet werden.
3. Altersgerecht modernisieren und Einbruchschutz optimieren
Die verschiedenen Einzelmaßnahmen müssen Mindestanforderungen erfüllen, die von den Förderbanken vorgegeben sind. Außerdem brauchen Sie einen Handwerksbetrieb, der die Modernisierungen fachgerecht umsetzt. Eigenleistungen sind in diesem Fall nicht förderfähig.
Wer vergibt Bauförderungen?
Von staatlicher Seite gibt es ab dem 01.01.2021 die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Sie regelt Zuschüsse und Förderkredite, die über die KfW und die BAFA ausgegeben werden und umfasst Programme für mehr Energieeffizienz rund um den Bau. Andere öffentliche Mittel geben die Bundesländer über ihre Landesbanken aus. Außerdem bieten Ihnen einige Kommunen, Städte und sogar Kirchen eigene Förderprogramme an.
Bekannte KfW Förderprogramme
Die KfW unterstützt durch das Wohneigentumsprogramm (124) Käufer und Bauherren mit einem zinsverbilligten Kredit. Sind Sie schon Eigentümer, profitieren Sie vom Programm Erneuerbare Energien (270), wenn Sie Wasser, Wind oder Solarthermie nutzen möchten. Einen Zuschuss oder wahlweise den Förderkredit bekommen Sie für altersgerechtes Umbauen bzw. Einbruchsschutz unter den Programmnummern 159, 455B oder 455E.
Mit dem BEG führt die KfW ab dem 01.07.2021 drei Förderprogramme ein, die die bisherigen Energieeffizienz-Förderungen ablösen:
- Programm (261, 262): Förderkredit mit Tilgungszuschuss für Neubau oder Vollsanierung, bei denen ein Standard des KfW-Effizienzhauses erreicht wird. Außerdem finanzieren Sie über dieses Programm auch energetische Einzelmaßnahmen.
- Programm (461): Zuschuss bei Neubau oder Vollsanierung, wenn die erforderlichen Standards erreicht werden. (Ausnahme: Einzelmaßnahmen sind nicht mehr eingeschlossen, denn Zuschüsse hierfür bekommen Sie bei der BAFA.)
- Programm für Baubegleitung: Unterstützung erhalten Sie bei den Ausgaben für verschiedene Bauexperten.
Hinweis: Die Förderstandards bei Neubau werden zum 01.02.2022 eingestellt.
Um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren werden im Sinne des Klimaschutzes die KfW-Fördergelder ab Februar 2022 auf CO2-sparende Investitionen im Rahmen einer Bestandssanierung fokussiert. Das bedeutet, dass die KfW-Förderstandards
- Effizienzhaus/-gebäude 55
- Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien
- Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau
zum 31.01.2022 auslaufen.
Weiterführende Links:
Welche Zuschüsse bekommen Sie von der BAFA?
Auf Grundlage des BEG beantragen Sie bei der BAFA ab dem 01.01.2021 Zuschüsse zu energetischen Einzelmaßnahmen. Auch für diese Förderungen benötigen Sie fast durchgehend einen Energieeffizienz- oder anderen Bauexperten. Dessen Kosten sind ebenfalls mit einem Zuschuss förderfähig.
Vorteil des BEG
Mit dem BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist nur noch ein Antrag für alle Förderungen notwendig, die Sie in Anspruch nehmen möchten. Erreichen Sie mit einem Neubau oder Ihrer Vollsanierung nicht nur den Standard eines Effizienzhauses, sondern auch eine Nachhaltigkeits- oder Erneuerbare-Energien-Klasse, erhöht sich Ihre Förderung. Erstellt ein Energieeffizienzexperte einen Sanierungsfahrplan für Ihre Immobilie, den Sie umsetzen, erhalten Sie ebenfalls noch ein Extra bei der Förderung.
Förderungen zur Baufinanzierung beantragen – so geht’s!
Der Antrag von Zuschüsse und Förderkrediten unterscheidet sich
Zuschüsse wie das Baukindergeld oder einen Investitionszuschuss der BAFA beantragen Sie direkt bei der jeweiligen Förderbank oder einer Institution zum Beispiel über das jeweilige Onlineportal.
> nutzen Sie gern auch unseren Online-Zuschuss-Finder "ZuschussGuide"
Bei Förderdarlehen der KfW oder der NRW.Bank dient die Hausbank als Mittler. Deshalb stellen Sie Ihren Antrag bei uns und wir leiten ihn zur Bearbeitung an die Förderbank weiter. Auch die Auszahlung findet über uns statt. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie Ihre gesamte Finanzierung direkt aus einer Hand erhalten.
Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, dem Antrag und der gesamten Abwicklung professionell und zuverlässig. Da Sie oft verschiedene Förderungen nutzen und miteinander kombinieren können, helfen wir Ihnen dabei, alle vorhandenen Programme auszuschöpfen.
Kontakt
- Thomas Blanke
- Abteilungsleiter Baufinanzierung (Stadtlohn, Borken, Coesfeld)
- 02861 8006-2112
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- Michael Hagedorn
- Abteilungsleiter Baufinanzierung (Dülmen, Haltern, Lüdinghausen)
- 02591 23210304
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