VR-NetWorld Software wird abgelöst
Ihre Lizenz ist zum 30. September 2025 fristgerecht gekündigt worden.
Ab Einführung der Zahlungsempfänger-Bestätigung "Verification of payee" (VoP) kann die VR-NetWorld Software nicht mehr genutzt werden.
Ihre Lizenz ist zum 30. September 2025 fristgerecht gekündigt worden.
Ab Einführung der Zahlungsempfänger-Bestätigung "Verification of payee" (VoP) kann die VR-NetWorld Software nicht mehr genutzt werden.
Unsere Lösungen für Sie: Verwalten Sie Ihre Zahlungen künftig per OnlineBanking am Computer und/oder per VR Banking App. Alternativ nutzen Sie die Zahlungsverkehrs-Software "BankingManager".
OnlineBanking | Zahlungsverkehrs-Software "BankingManager" | |
---|---|---|
Freigabe per PIN/TAN-Verfahren | ||
Freigabe per HBCI-Verfahren | — | |
Zugang | über unsere Internetseite | zu installierendes Programm |
Besonderheiten |
|
|
Kosten | keine zusätzlichen Lizenzkosten | Lizenzkosten (Basisversion)
|
Was ist zu tun | Freischaltung OnlineBanking anfordern | Sie erhalten in den nächsten Wochen in der VR-NetWorld Software einen Hinweis und werden sicher durch alle Schritte für den Übergang in den BankingManager geführt. Ihre VR-NetWorld Software muss dazu mindestens in der Programm-Version 8.08 laufen! Zur Prüfung und ggf. Update klicken Sie in der Software auf [Extras] >[Programmaktualisierung] |
Einblicke in die neue Zahlungsverkehrs-Software:
Schon gewusst? Das kann Ihr OnlineBanking:
Sie können im OnlineBanking Ihre Kontoinformationen für lange Zeit einsehen.
Sie können im OnlineBanking auch Konten anderer Banken integrieren.
Im OnlineBanking werden auch Verträge unserer Verbundpartner angezeigt.