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Neue Chancen nicht verpassen!

Das neue Altersvorsorgegesetz 2027

Ab dem 1. Januar 2027 soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt werden. Ziel der Reform ist es, Vorsorgelösungen einfacher, flexibler und renditeorientierter zu machen. Neben klassischen Sicherungsmodellen rücken dabei stärker kapitalmarktnahe Produkte wie Fonds- und ETF-basierte Lösungen in den Fokus.

Das wichtigste in Kürze

  • Starttermin ist der 01.01.2027
  • Wer profitiert davon: Angestellte, Personen mit niedrigem Einkommen, Junge Menschen, Eltern mit Kindern,  Neu durch die Reform : Selbständige, Freiberufler  
  • Vier Produkte: Wählen Sie zwischen Altersvorsorgedepot, Standarddepot, Garantieprodukt oder Eigenheim-Förderung.
  • Attraktive staatliche Förderung: Das Fördersystem wird vereinfacht und erhöht. Sie profitieren künftig von einer Grundzulage, zusätzlichen Kinderzulagen sowie einem einmaligen Starter-Bonus für Berufseinsteiger unter 25 Jahren.
  • Maximaler Steuervorteil: Die Besteuerung erfolgt erst im Ruhestand, wenn Ihr Steuersatz meist deutlich niedriger ist.
  • Flexible Auszahlungsoptionen:  Zum Rentenbeginn können Sie sich bis zu 30 Prozent Ihres Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen. Für den Rest wählen Sie frei zwischen einer lebenslangen Rente oder einem flexiblen Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr, der im Todesfall zudem voll vererbbar ist.

Warum private Altersvorsorge an Bedeutung gewinnt

Für viele Menschen wird die gesetzliche Rente allein voraussichtlich nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung, wodurch sich die Zeit im Ruhestand verlängert.

Eine zusätzliche private Vorsorge kann helfen, diese Versorgungslücke gezielt zu schließen. Mit der neuen geförderten Altersvorsorge ab 2027 stehen dafür staatliche Zulagen und moderne Anlageformen zur Verfügung. Wer früh beginnt, kann mit kleineren regelmäßigen Beiträgen langfristig vorsorgen.

Schafe

Sie haben bereits einen Riester-Vertrag?

Ihr Vertrag bleibt bestehen und ist weiterhin geschützt. Sie können ihn wie bisher weiter besparen, bei der Förderung neue Wege wählen oder Ihr angespartes Kapital in einen neuen Vertrag für die Altersvorsorge übertragen.

Welche Lösung für Sie am besten passt, hängt ganz von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Dabei spielen zum Beispiel Ihr eigener Beitrag, die Zahl Ihrer Kinder, bereits erhaltene Zulagen und die Kosten des Vertrags eine wichtige Rolle.

Weitere Informationen

Welche Produkte wird es geben?

Das Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot setzt auf den Kapitalmarkt: Ihr Geld wird in Aktien-ETFs und Fonds investiert, um langfristig attraktive Renditechancen zu ermöglichen. Eine Beitragsgarantie gibt es nicht, daher kann der Wert des Guthabens schwanken. Während der Ansparphase bleiben Erträge wie Gewinne und Dividenden steuerfrei. Geeignet ist das Produkt vor allem für Sparer mit langem Anlagehorizont und höherer Risikobereitschaft.

Das Standarddepot

Das Standarddepot ist die unkomplizierte Variante des Altersvorsorgedepots. Die Effektivkosten sind auf maximal 1,0 % pro Jahr begrenzt. Das Vermögen wird automatisch zwischen chancenorientierten Fonds und sichereren Anlagen aufgeteilt. Je näher der Ruhestand rückt, desto stärker wird automatisch in die defensivere Anlage umgeschichtet. Ideal für alle, die eine einfache und weitgehend automatische Vorsorgelösung suchen.

Das Garantieprodukt

Das Garantieprodukt richtet sich an sicherheitsorientierte Sparer. Zum Rentenbeginn werden je nach Ausgestaltung 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge garantiert. Weil ein Teil des Geldes dafür konservativ angelegt werden muss, sind die Renditechancen meist geringer als bei Depotlösungen. Dafür bietet das Produkt ein hohes Maß an Sicherheit und Planbarkeit.

Förderungen im Überblick

Grundzulage

  • Bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr
  • Für die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Förderung je Euro
  • Für weitere Einzahlungen bis 1.800 € jährlich gibt es 25 Cent je Euro
  • Die volle Grundzulage wird bei einem Jahresbeitrag von 1.800 € erreicht

Kindervorsorge

  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind sind bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr möglich
  • Für Einzahlungen bis 300 € jährlich kann der Staat 1 € je 1 € Eigenbeitrag dazulegen
  • Zusätzlich ist mit der Frühstarter-Rente eine weitere Förderung für Kinder und Jugendliche vorgesehen

Berufseinsteiger

  • Wer vor dem 25. Geburtstag mit der Vorsorge beginnt, kann einen einmaligen Bonus von 200 € erhalten
  • Der Bonus wird zusätzlich zur übrigen Förderung gewährt
  • Ein früher Start verbessert zudem die Chancen auf langfristigen Vermögensaufbau

So könnte sich Ihr Altersvorsorgedepot entwickeln

Jetzt ganz einfach ausrechnen – mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner

Rechenbeispiele Altersvorsorgedepot

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  • Andreas, 52

    Alleinstehend, keine Kinder, 60.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.800 Euro 
    • Grundzulage: 540 Euro
    • Steuererstattung nach Günstigerprüfung: 279 Euro
    • Gesamte Förderung pro Jahr: 819 Euro (540 Euro Zulage und 279 Euro Steuererstattung)
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: 30 Prozent
  • Anna, 30

    Alleinerziehend, 2 Kinder, 18.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 120 Euro
    • Grundzulage: 60 Euro
    • Kinderzulage: 240 Euro
    • Gesamte Förderung beim Altersvorsorgedepot pro Jahr: 300 Euro
    • Förderquote: 250 Prozent
  • Melanie, 36

    Verheiratet, 2 Kinder, 45.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.800 Euro 
    • Grundzulage: 540 Euro
    • Kinderzulage: 600 Euro
    • Gesamte Förderung im ersten Jahr: 1.140 Euro
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: 63 Prozent
  • Tim, 24

    Berufseinsteiger, keine Kinder, 32.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.200 Euro 
    • Grundzulage: 390 Euro
    • Berufseinsteigerbonus (einmalig): 200 Euro
    • Gesamte Förderung im ersten Jahr: 590 Euro, ab dem zweiten Jahr: 390 Euro
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: ca. 32,5 Prozent
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Jetzt unverbindlich Interesse vormerken

Die konkreten Angebote zur neuen Altersvorsorge ab 2027 werden derzeit vorbereitet. Wenn Sie sich schon heute als Interessent vormerken lassen, erhalten Sie frühzeitig Informationen, sobald die neuen Produkte verfügbar sind.

FAQ

Ab wann gibt es das neue Vorsorgemodell?
  • Das neu Modell soll ab dem 1. Januar 2027  gelten. Ab diesem Zeitpunkt sollen entsprechende neue Produkte angeboten werden.

Wer kann die neue Förderung nutzen?
  • Förderfähig sind Personen, die verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind, zum Beispiel Angestellte, Auszubildende oder bestimmte Minijobber. Neu hinzu kommen auch viele Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. 

Sollte ich meine Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot überführen?
  • Das hängt von Ihrer persönlichen Situation, den Kosten, der Förderung und Ihrer Risikobereitschaft ab. Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz. Ein Wechsel ist möglich. Sie sollten das sorgfältig prüfen.

Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?
  • Ein Umzug ins Ausland kann Einfluss auf Ihre Förderberechtigung und die spätere Besteuerung haben. Wie genau, hängt von Ihrer persönlichen Situation und vom Zielland ab. Sprechen Sie uns an – wir prüfen gemeinsam Ihre Möglichkeiten.

Wie erfolgt die Auszahlung?
    • Bis zu 30 % Einmalzahlung: Sie können sich zu Rentenbeginn fast ein Drittel des gesamten Guthabens auf einen Schlag auszahlen lassen.
    • Flexibler Auszahlungsplan: Das Geld bleibt im Depot und wird monatlich ausgezahlt – mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Der Rest ist komplett vererbbar.
    • Lebenslange Rente: Das Kapital wird in eine klassische Versicherung umgewandelt, die eine feste monatliche Rente bis zum Lebensende garantiert.

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Informieren Sie sich schon heute über die neuen Vorsorgelösungen ab 2027.