Auslandszahlungsverkehr
Auslandszahlungen leicht gemacht
Auslandszahlungsverkehr geht mit Ihrer Volksbank Westmünsterland eG einfach, schnell und sicher. Zahlungen in Länder des SEPA-Raumes wickeln Sie mit den SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften ab. Zahlungen außerhalb des SEPA-Raumes erledigen Sie per Auslandsüberweisung, Scheck oder Masspayment.
Meldepflicht beachten
Die Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) dient der Erfassung von Zahlungen ins Ausland – egal, ob empfangen oder versendet, in Euro oder Fremdwährung, innerhalb oder außerhalb des SEPA-Raumes. Als Zahlungen gelten Überweisungen, Lastschrifteinzüge, Schecks, Aufrechnungen, Verrechnungen und Barzahlungen. Die Meldung erfolgt online über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) der Deutschen Bundesbank. Dort finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Merkblätter zu Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr.
So funktioniert's
Bei Auslandsüberweisungen gibt es drei Entgeltoptionen, die regeln, wer die Gebühren trägt:
- BEN (Beneficiary Pays Costs): Die Zahlungsempfangenden tragen die Kosten. Sie erhalten den Nettobetrag. Dies kann gegebenenfalls zu Unstimmigkeiten zwischen Empfangenden und Überweisenden führen. Wir empfehlen Ihnen, diese Regelung zuvor abzustimmen.
- OUR (aus Sicht der Bank: Our Costumer Charged): Die Überweisenden übernehmen die Kosten. Die Empfangenden erhalten den vollen Betrag. Hier ist zu bedenken: Auslandsbanken stellen gegebenenfalls Überweisenden wesentlich höhere Gebühren als ihrem eigenen Kunden, also dem Zahlungsempfangenden in Rechnung.
- SHA (Share): Überweisende und Empfangende teilen sich die Kosten. Wir empfehlen diese Entgeltoption. Ausnahme sind Zahlungen an Behörden oder Versicherungen, bei denen der Betrag in voller Höhe ohne Gebührenabzug ankommen muss.
- BEN (Beneficiary Pays Costs): Die Zahlungsempfangenden tragen die Kosten. Sie erhalten den Nettobetrag. Dies kann gegebenenfalls zu Unstimmigkeiten zwischen Empfangenden und Überweisenden führen. Wir empfehlen Ihnen, diese Regelung zuvor abzustimmen.