Das kostenlose Girokonto für junge Kunden

Das mitwachsende VR-Konto Starter für den guten Start in die Zukunft

Das mitwachsende VR-Konto Starter bietet Ihnen alles, was Sie für den Start in die Zukunft brauchen: Online-Banking und bargeldloses Bezahlen mit der girocard (Debitkarte). Mit der guthabenbasierten BasicCard (Debitkarte) bezahlen Sie zudem weltweit sicher an allen Akzeptanzstellen. So können Sie sich auf das konzentrieren, was im Leben wirklich Spaß macht.

Konto mit VR-girocard (Debitkarte) im VR-Bank Design:

VR-girocard VR-Bank Design

Kunden unter 18 Jahren

Zustimmung der Eltern erforderlich

Bitte kommen Sie in eine unserer > Filialen.

Kunden unter 18 Jahren

Zustimmung der Eltern erforderlich

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Konditionen

Einfach erklärt

OnlineBanking

Girokonto

Apple Pay - Touch ID

VR Banking App

Mobiles Bezahlen

Apple Pay - Face ID

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Zustimmung der Eltern erforderlich

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Häufige Fragen zum Girokonto für junge Kunden

Kann ein Kind eine beliebige Summe von seinem Konto abheben?

Die Eltern bestimmen bis zur Volljährigkeit des Kindes das Limit, über das das Kind aus dem Guthaben auf dem Konto verfügen kann. Eine Kontoüberziehung, bei der das Konto ins Minus rutscht, kann erst bei Volljährigen eingeräumt werden.

Kann mit dem Konto auch eine Überweisung durchgeführt werden?

Die Eltern entscheiden, wann das Konto mit den Funktionen eines Girokontos ausgestattet wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der Jugendliche auch eine Überweisung durchführen.

Wie können sich die Eltern über Kontobewegungen des Kindes informieren?

Auf Wunsch erhalten die Eltern einen zusätzlichen Kontoauszug.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?

Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.

Inanspruchnahme des Dispokredits
Die Gewährung eines Dispokredits ist im Grundpreis der Kontomodelle enthalten. Die Sollzinsen können Sie hier einsehen.

Neue Regelungen
Für die Volksbank Westmünsterland eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Volksbank Westmünsterland eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon  - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Westmünsterland eG für Dispositionskredite.

Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Volksbank Westmünsterland eG in Anspruch zu nehmen.

Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.