Zeitplan und Ablauf der Vertreterwahlen

I. Auslage der Wahlliste
vom 06.12.2024 bis zum 03.01.2025

II. Wahlzeitraum
vom 20.01.2025 bis zum 24.01.2025

III. Feststellung Wahlergebnis
24.01.2025 – 17:00 Uhr

IV. Annahme der Wahl durch die gewählten Vertreter 
31.01.2025 - 14.02.2025

V. Veröffentlichung der finalen Vertreterliste
21.02.2025 


Vertreterwahl

Unser genossenschaftlicher Auftrag ist die Förderung unserer Mitglieder und Kunden. In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften. Dabei soll die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder aus eigener Kraft und nicht durch Unterstützung Dritter bzw. des Staates gelingen. Dieser Förderauftrag macht uns einzigartig. Durch eine Mitgliedschaft in unserer Bank sind Sie mehr als nur Kunde. Sie sind Teilhaber Ihrer Volksbank. Das bedeutet für uns: Sie und Ihre persönlichen Wünsche und Ziele stehen bei unserem Wirken im Vordergrund.

Die Vertreterwahlen sind hierbei für uns etwas ganz Besonderes. Denn über 70.000 Mitglieder der Volksbank Westmünsterland eG sind aufgerufen, abzustimmen und das höchste Gremium unserer Bank zu wählen: die Vertreterversammlung. Warum gibt es diese Versammlung? Weil die Vertreter die Interessen unserer Mitglieder wahrnehmen und umsetzen. Pro 150 Mitglieder der Volksbank Westmünsterland ist ein Vertreter zu wählen. Die Vertreter üben ein wichtiges Amt aus, denn sie stellen wichtige Weichen als beschlussfassendes Organ der Genossenschaft, wie z. B.

  • Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverwendung
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Wahlen zum Aufsichtsrat (bestellt den Vorstand, Kontrollorgan)
  • Wahlen zum Beirat (beratendes Organ aus Perspektive der Mitglieder und Kunden)
  • Satzungsänderungen.

Auch Sie haben in der Zeit von Montag, 20. Januar 20025 bis Freitag, 24. Januar 2025 Gelegenheit, an der Vertreterwahl teilzunehmen und somit bei der Zusammensetzung der Vertreterversammlung mitzuwirken.

Werden Sie aktiv, stimmen Sie ab – denn Mitglieder können MEHR bewegen!

Vorab einige wichtige Informationen:

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die per 8. Januar 2025 in der Liste der Mitglieder eingetragen sind. Minderjährige Mitglieder, Betreute sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus, in Nachlassfällen erfolgt die Vertretung durch den bzw. die Erben. Die Stimmen können innerhalb des vorgenannten Wahlzeitraumes abgegeben werden.

Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste berücksichtigt alle Regionen unseres Geschäftsgebietes. Auf dieser Liste ist die Anzahl der zu wählenden Vertreter entsprechend der Mitgliederzahl in den Regionen berücksichtigt.

Der Wahlausschuss hat als Wahlverfahren die elektronische Stimmabgabe in den Wahllokalen gemäß § 6 der Wahlordnung oder das elektronische Wahlverfahren (Online-Vertreterwahl) gemäß § 6b der Wahlordnung festgelegt.

Die Anforderung der Wahlunterlagen für das elektronische Wahlverfahren (Online-Vertreterwahl) ist bis zum 30.09.2022, 12:00 Uhr möglich.

Damit wird allen Mitgliedern die Teilnahme an der Wahl in wenigen Schritten ermöglicht.


Satzungsrechtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung

Die von dem Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab dem 6. Dezember 2025 für die Dauer von vier Wochen in den Geschäftsräumen der Bank, ihrer Niederlassungen und Zweigstellen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung, also spätestens bis zum 20.12.2024, bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen 473 wählbare Vertreter und 37 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein. Werden weitere Listen eingereicht, so werden sie in gleicher Weise bis zur Restdauer der Frist nach Satz 1 ausgelegt.
 
Coesfeld, 6. Dezember 2024

Ursula Jung
(Vorsitzende des Wahlausschusses)

Bekanntmachung vom 08.Januar 2024

Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung

Die Wahl zur Vertreterversammlung unserer Bank findet in der Zeit vom 20. Januar 2025, 00:00 Uhrbis zum 24. Januar 2025, 16:30 Uhr, satt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die bis zum heutigen Tage in der Liste der Mitglieder eingetragen sind; minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus. Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste, nachdem weitere Listen nicht eingereicht worden sind. Die Wahlliste lag zusammen mit der Wahlordnung in der Zeit vom 6. Dezember 2024 bis zum 3. Januar 2025 in den Geschäftsräumen der Bank, ihren Niederlassungen und Geschäftsstellen während der Öffnungszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Die Wahl erfolgt durch elektronische Stimmabgabe in den Wahllokalen gemäß § 6 der Wahlordnung oder durch das elektronische Wahlverfahren (Online-Vertreterwahl) gemäß § 6b der Wahlordnung. Die elektronische Stimmabgabe ist in den nachfolgenden Wahllokalen zu den jeweiligen Öffnungszeiten möglich:

·  KompetenzCentrum Borken, Butenwall 57, 46325 Borken

·  Filiale Burlo, Borkener Straße 54, 46325 Borken

·  Filiale Weseke, Borkenwirther Str. 3-5, 46325 Borken

·  KompetenzCentrum Coesfeld, Kupferstraße 28, 48653 Coesfeld

·  KompetenzCentrum Dülmen, Westring 30, 48249 Dülmen

·  Filiale Dernekamp, Lüdinghauser Straße 197, 48249 Dülmen

·  Filiale Haverland, Josef-Heiming-Straße 21, 48249 Dülmen

·  Filiale Gescher, Kirchplatz 9, 48712 Gescher

·  Filiale Reken, Hauptstraße 25-27, 48734 Reken

·  Filiale Holtwick, Am Holtkebach 1, 48720 Rosendahl

·  KompetenzCentrum Stadtlohn, Neustraße 5-7, 48703 Stadtlohn

·  Filiale Südlohn, Nordwall 6, 46354 Südlohn

·  Filiale Oeding, Winterswyker Str. 1a, 46354 Südlohn

·  Filiale Velen, Kardinal-von-Galen-Straße 3, 46342 Velen

·  Filiale Ramsdorf, Lange Straße 30, 46342 Velen

Weitere Niederlassungen werden noch ergänzt.

 

Zur Teilnahme an der Online-Vertreterwahl werden dem Mitglied auf sein Verlangen die erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschreiben mit Verfahrensbeschreibung der Online-Vertreterwahl und Hinweise auf die zur Authentifizierung erforderlichen Informationen) übermittelt. Die Wahlunterlagen zur Online-Vertreterwahl können hier angefordert werden www.vrbank-wml.de/vertreterwahl

Coesfeld, 8. Januar 2025

Ursula Jung
(Vorsitzende des Wahlausschusses)


Wahlausschuss

Vorstand
Matthias Entrup
Hening Henke
Berthold te Vrügt
Aufsichtsrat
 Mariele Langehaneberg (stellvertretende Wahlausschussvorsitzende)
Dr. Michael Rawert-Messing
Helmut Rüskamp
Berthold Schulze Meinhövel
Mitglieder
Ursula Jung – (Wahlausschussvorsitzende)
Patrick Sonnenschein

Michael Brands

Georg Dammann
Michael David
Bodo Ehling
Norbert Hardt
Carsten Kuglarz
Hubertus Roß
Jochem Weber

Wahlliste

Die Aufstellung der Wahlliste ist die zentrale Aufgabe des Wahlausschusses. Dabei wurde der Wahlausschuss vom Aufsichtsrat und Beirat der Bank unterstützt. Gemeinsam sind beispielsweise regionale Aspekte oder die Beteiligung von Selbstständigen und Arbeitnehmern berücksichtigt worden. Insgesamt orientiert sich die Wahlliste am Querschnitt der Mitglieder.