Kundenportal

Festgeld

Mit einer Festgeldanlage bei Ihrer Volksbank Westmünsterland eG gehen Sie auf Nummer sicher. So einfach geht's: Sie legen eine bestimmte Summe für einen vereinbarten Zeitraum an. Wir garantieren Ihnen einen attraktiven Zinssatz.

Jetzt Festgeld abschließen

    Planbar

    Die Laufzeit wird fest vereinbart.

    Verlässlich

    Der Zinssatz bleibt während der Laufzeit gleich.

    Sicher

    Es gibt kein Risiko durch Kursschwankungen.

    Produktdetails

    Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen eine Laufzeit, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Für diese Zeitspanne ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Je länger Sie die Summe anlegen, desto höher ist der Zinssatz. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

    Anmerkung

    Die Festgeld-Zinssätze sind gegebenenfalls nicht ausreichend, um die aktuelle Inflation auszugleichen: Die angezeigten Geldanlageprodukte sind demnach nicht für jedes Anlage-Ziel oder jeden Anlage-Zeitraum geeignet!

    Unser Angebot: Lassen Sie sich beraten! Ihr Berater findet gemeinsam mit Ihnen, die für Sie passende Geldanlage.

    Konditionen für das VR-TerminGeld Ihrer Volksbank Westmünsterland eG

    Mindestanlagebetrag 1.000 EUR

    Stand: 18.06.2026
    Laufzeit in MonatenBetragFestzinssatz p. a.
    12 ab 1.000 EUR2,05 %
    12ab 25.000 EUR2,15 %
    12ab 50.000 EUR2,20 %
    24ab 1.000 EUR2,15 %
    24ab 25.000 EUR2,20 %
    24ab 50.000 EUR2,25 %
    36ab 1.000 EUR2,20 %
    36ab 25.000 EUR2,30 %
    36ab 50.000 EUR2,35 %

    Geld länger als 3 Jahre oder mehr als 50.000 Euro anlegen?

    Unser Angebot: Lassen Sie sich beraten! Ihr Berater findet gemeinsam mit Ihnen, die für Sie passende Geldanlage.

    Festgeldrechner

    So funktioniert's

    Bei uns können Sie Ihr VR-TerminGeld ganz bequem im OnlineBanking eröffnen, egal, ob Sie bereits einen Zugang haben oder Neukundin bzw. Neukunde sind.

    OnlineBanking freischalten

    Schalten Sie Ihr Konto fürs OnlineBanking frei. Nach der Freischaltung können Sie dort Ihr Festgeldkonto eröffnen.

    Die passende Geldanlage für Ihre Bedürfnisse

    Beim Festgeld entscheiden Sie sich für eine sehr sichere Anlage mit festem Zinssatz. Sie können nicht so lange auf Ihr Geld verzichten? Lassen Sie uns gemeinsam die Alternativen prüfen, damit wir die Geldanlage finden, die zu Ihren Wünschen passt.

    Tagesgeld

    • Geld zwischenparken
    • Flexibel verfügen
    • Kein Kursrisiko
    Mehr erfahren

    Fondssparplan

    • Sparziel erreichen
    • Ab 25 Euro monatlich
    • Jederzeit verfügbar
    Mehr erfahren

    Wertpapiersparplan

    • Vermögen aufbauen
    • Ab 10 Euro monatlich
    • Große Fondspalette
    Mehr erfahren

    FAQ zum VR-TerminGeld

    Kann ich das VR-TerminGeld vorzeitig kündigen?

    Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein VR-TerminGeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.

    Wann erhalte ich Zinsen?

    Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als VR-TerminGeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

    Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

    Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das VR-TerminGeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    1 Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag